Kann MA Durchführung eines BEM "verlangen"??? (BEM)

hackenberger, Thursday, 28.02.2008, 10:50 (vor 5924 Tagen) @ barevi

Hallo,

» Der Begriff "Zustimmung" setzt ja die Aktivität des AG voraus -
» diese war da - der AN hat abgelehnt - jetzt möchte er aber nach z.B. 3
» Wochen DOCH ein BEM.
Dieses war so aus der ersten Anfrage für mich nicht zuerkennen.

» Wie kann er also seine Ablehnung in eine Zustimmung umwandeln> - Und gibt
» es dazu Rechtsgrundlagen, die den AN hierin stützen>
Nein, hier geht’s es nun nur mit Zustimmung des AG, also "good will" des AG.

Anderes könnte sich ergeben, wenn man dem AG belegen könnte, dass er seine Pflichten gem. § 84 (2) im notwendigen Maße nicht nachgekommen ist. Hierzu gibt es aber nach meiner Kenntnis noch keine Rechtssprechung.

Ich würde versuchen den AN von der Sinnhaftigkeit einer Durchführung eines BEM zu überzeugen. Es sollte ja auch in seinem Interesse sein, dass AN wieder voll leistungsfähig sind und möglichst keine AU-Tage mehr entstehen, zu mindest nicht wenn sie durch Umsetzung eines BEM vermieden werden können.

Aber Du schreibst doch, dass ihr eine DV unterschriftsreif habt, ist dort diese Thematik denn nicht abgehandelt> Sollte sein! Also Bedenkzeit und auch die Möglichkeit in angemessener Zeit die getroffene Entscheidung zu korrigieren.


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