Inhalt Geschäftsordnung PR (Umgang mit BR / PR)

weepee, Saturday, 15.03.2008, 17:40 (vor 6793 Tagen)

Hallo zusammen,

wieder einmal eine rechtliche Frage, weswegen ich auch versuche, den Sachverhalt ganz deutlich darzustellen:

der Personalrat hat sich eine Geschäftsordnung geschrieben, die ihm (nach seinen Aussagen glaubhaft) die Arbeit im täglichen Allerlei, also Anhörungen und Mitbestimmungen, vereinfacht. Zu diesem Zweck werden Sachverhalte, die nach Gesetz (BPersVG) im Plenum behandelt werden müssten, gemäß der GO auch von wenigen PR-Mitgliedern beschlossen. Man umgeht (meiner Meinung nach) mindestens den Fakt der Beschlussfähigkeit.
Ich kann durchaus einsehen, dass Vorgänge, die alle paar Tage geschehen, mittels einer Geschäftsordnung vereinfacht werden,
ABER
ist es erlaubt, die GO des PR so abzufassen, dass:
- keine Beschlussfähigeit des PR für Beschlüsse mehr notwendig ist
- sich der PR der Anhörungs- und/oder Mitbestimmungspflicht selbst beraubt, um nur 'oberflächlich' über die vom AG herangetragenen Fakten zu beraten
- wegen dieser Vereinfachung auch die SBV nicht mehr eingeladen werden muss, was einem Verstoß gegen SGB IX und BPersVg gleichkommt

Ich habe mir im Miteinander mit dem PR schon den Mund fusselig geredet, dass mein Rechtsempfinden ein anderes ist, als man es mir vorlebt. Es tut sich aber einfach nichts als obige Begründung.
Ich würde mich sehr freuen, hier eindeutige Aussagen auf die mich schon länger quälenden Fragen zu bekommen, da ich in nächster Zeit Einiges zu tun bekomme (Auflösung der DstStelle).

Viele Grüße

WeePee

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Liebe Grüße WeePee


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