Inhalt einer PR-Geschäftsordnung; SBV-Teilnahmerecht (Umgang mit BR / PR)

Hotte, Stuttgart, Monday, 23.02.2009, 10:16 (vor 6449 Tagen) @ Wolfgang E.

Hallo WeePee,

Du solltest mal versuchen in einem ruhigen Geespräch mit dem Vorsitzenden des BR auf diesen Passus:

§ 95 SGB IX
...
(4) Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, an allen Sitzungen des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrates und deren Ausschüssen sowie des Arbeitsschutzausschusses beratend teilzunehmen; sie kann beantragen, Angelegenheiten, die einzelne oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe besonders betreffen, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen. Erachtet sie einen Beschluss des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrates als eine erhebliche Beeinträchtigung wichtiger Interessen schwerbehinderter Menschen oder ist sie entgegen Absatz 2 Satz 1 nicht beteiligt worden, wird auf ihren Antrag der Beschluss für die Dauer von einer Woche vom Zeitpunkt der Beschlussfassung an ausgesetzt; die Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und des Personalvertretungsrechtes über die Aussetzung von Beschlüssen gelten entsprechend....

hinweisen.
Frag ihn doch mal ganz höflich unter 4 Augen, ob er dies von einem AG-Beschluss bestätigt haben möchte>

Die Zusammenarbeit mit BR ist äusserst wichtig und sollte gut und vertrauensvoll laufen. Aber manchmal muss man auch seine Zähne zeigen und die Rechte, die uns der Gesetzgeber zugestanden hat, in Anspruch nehmen

LG
Hotts

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion