Inhalt einer PR-Geschäftsordnung: Entscheidungsdelegation? (Umgang mit BR / PR)

Wolfgang E., Saturday, 15.03.2008, 18:10 (vor 6793 Tagen) @ weepee

» Der Personalrat hat eine Geschäftsordnung, die ihm Anhörungen und Mitbestimmungen vereinfacht. Zu diesem Zweck werden Sachverhalte, die nach BPersVG im Plenum behandelt werden müssten, gemäß der GO auch von wenigen PR-Mitgliedern beschlossen. Man umgeht m.M. mindestens den Fakt der Beschlussfähigkeit.

Ich würde den Personalrat konkret nach der
Rechtsgrundlage im BPersVG fragen.
Und was sagt denn die Haupt-SBV dazu>

Die PR-Mehrheit mag sich selber ausschließen:
Jedenfalls kann die SBV nicht ausgeschlossen
werden, da eigenständige Interessenvertretung
nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung!

Hieraus folgt, dass der Gesetzgeber einen
schwerbehindertenvertretungsfreien Raum
hier gerade nicht schaffen wollte.

• Welchen Namen hat denn das neue Gremium>
• Wie viele Mitglieder hat das neue Gremium>

• Wie viele Mitglieder hat das PR-Plenum>
• Ist das ein Ausschuss des Personalrats>

• Mit welcher Mehrheit wurde die GO beschlossen>
• Haben andere Dienststellen auch dieses "Modell">


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