Inhalt einer PR-Geschäftsordnung; SBV-Teilnahmerecht (Umgang mit BR / PR)
» Personalrat gesamt etwa 19 Leute, Gremium von 1 bis ca 5 variierend. Ich bekomme das ja alles nicht richtig mit, weil ich nicht dabei bin und nur 1 mal im Monat eine Einladung bekomme.
Hallo WeePee,
wenn diese verkleinerten Gremien des Personalrats Sitzungen haben, ist die Schwerbehindertenvertretung dazu nach der Rechtsprechung und Fachliteratur stets einzuladen wg. gesetzl. SBV-Teilnahmerecht.
[link=http://www.beck-shop.de/productview.aspx>product=15573]Jacobs[/link] in Richardi/Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht 2008, Rn. 54 zu § 40, Rn. 68 zu § 32