Inhalt einer PR-Geschäftsordnung; SBV-Teilnahmerecht (Umgang mit BR / PR)

Wolfgang E., Friday, 20.02.2009, 16:58 (vor 6451 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

» Personalrat gesamt etwa 19 Leute, Gremium von 1 bis ca 5 variierend. Ich bekomme das ja alles nicht richtig mit, weil ich nicht dabei bin und nur 1 mal im Monat eine Einladung bekomme.

Hallo WeePee,

wenn diese verkleinerten Gremien des Personalrats Sitzungen haben, ist die Schwerbehindertenvertretung dazu nach der Rechtsprechung und Fachliteratur stets einzuladen wg. gesetzl. SBV-Teilnahmerecht.

• [link=http://www.beck-shop.de/productview.aspx>product=15573]Jacobs[/link] in Richardi/Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht 2008, Rn. 54 zu § 40, Rn. 68 zu § 32


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