Interne Ausschreibung (Einstellung)

Klaus, Friday, 30.05.2008, 13:52 (vor 5828 Tagen) @ hackenberger

Hallo Zusammen

Ich hatte diese Frage zwar schons ins SoliServ Forum gestellt aber da mir eine Beantwortung sehr wichtig ist möchte ich meine Anfrage hier wiederholen

Als produzierendes Unternehmen der chemischen Industrie mit ca. 260 MA haben wir keinen Schwerbehindertenbeauftragten, entsprechend den Anforderungen aus § 94 SGB IX. Daher bemühe ich mich als BRV derzeit selber um die Beachtung der Rechte schwerbehinderter Menschen.

Jetzt ist uns aufgefallen dass bei unseren Stellenausschreibungen (intern extern) kein Hinweis darauf zu finden ist dass Stellen auch mit behinderten Menschen besetzt werden können.

Ein solcher Hinweis könnte damit begründet werden dass der AG seiner Verpflichtung aus § 81 SGB IX nachkommt.

Ich habe aber bisher nichts dazu gefunden ob wir diesen Hinweis vom AG verlangen können> Könnt ihr mir hierzu, falls vorhanden, entsprechende Informationen zukommen lassen>

Auf eine Anfrage beim AG zur Erfüllung der Pflicht nach § 81 SGB IX benannte uns unser AG eine Kontaktperson bei der BA.

Diesen habe ich dann umgehend angeschrieben und´nachfolgende Antwort erhalten:
Zitat: "wie können wir Ihnen in diesem Punkt weiterhelfen>
1. Die ausgeschriebenen Arbeitsstellen von XXXXXXX (Verwaltung) sind voll veröffentlicht.
Stellen für die Produktion sind zur Zeit bei uns nicht ausgeschrieben.

Selbstverständlich haben alle sbM und alle Rehabilitanen Zugriff auf diese Stellen unter www.arbeitsage...... .

2. Gleichzeitig werden diese Personengruppen natürlich auf entsprechende Stellen (passgenau Qualifikation) vorgeschlagen.

Ich stehe Ihnen jederzeit unter meinen Kontaktdaten zur Verfügung.
Bitte sprechen Sie auf meinen Anrufbeantworter falls ich im Außendienst sein sollte.

Mir kommen erhebliche Zweifel ob der erste Teil der Antwort den gesetzlichen Anforderungen nach dem SGB IX gerecht wird.

Beim zweiten Teil fehlt aber zumindest die Pflicht zur Beteiligung der betrieblichen Interessenvertreter.

Bevor ich mich erneut an die BA bzw. meinen AG wende wollte ich zunächst mal euren Rat einholen da ich mit der Thematik etwas überfordert bin

Liebe Grüße
Klaus


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