Interne Ausschreibung (Einstellung)

Klaus, Monday, 02.06.2008, 08:24 (vor 5825 Tagen) @ hackenberger

Hallo zusammen, hallo Bernd»

Deine Antwort über Soliserv liegt mir leider immer noch nicht vor.

Die konkret von mir gestellte Frage wo meinerseits Rechtsunsicherheit besteht lautet "Kann ich dem AG aufgeben bei der Stellenausschreibung, die Besetzungsmöglichkreit durch schwerbehinderte Menschen ausdrücklich zu erwähnen, als Hinweis auf die im SGB IX § 81 geforderte Verpflichtung zur Prüfung ".

» Versucht also zu dem Thema "Stellenausschreibung/-besetzung"
» eine BV abzuschließen.

Freiwillig macht mein AG da überhaupt nicht, andererseits verfolge ich mit meine Anfrage den Zweck meine Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Erst danach macht es für mich Sinn eine BV zu erarbeiten.

» und nutzt ansonsten euere MB beim Thema "Stellenausschreibung/-besetzung".

Wie weit gehen meine Mitbestimmungsmöglichkeiten>

» §94 (1) vorliegen, veranlaßt die Wahl einer SchwbV.

Selbstverständlich, nur derzeit scheint dies nicht der Fall zu sein.
Von daher brauche ich zur Erfüllung meiner Pflichten und Aufgaben zu diesem Thema eine etwas konkretere Hilfe.

Zumal das Schreiben von der BA so zu verstehen ist als würde unser AG seiner Verpflichtung nachkommen. Wenn dem so wäre, bräuchten wir nach meiner Auffassung den § 81 SGB IX nicht

Liebe Grüße
Klaus


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