Wann ist der Arbeitsplatz gefährdet? (Gleichstellung)
Hallo Zicko,
wenn es wirklich sich so verhält, dass der Arbeitsplatz nicht aus behinderungsbedingten Gründen gefährdet ist, dann sieht es schlecht aus mit der Gleichstellung. Jedenfalls hier im Norfen würden die AfA's den Antrag ablehnen. Ich sorge mit meiner Stellungnahme immer dafür, dass ich eine Gefährfung schildere, zB weil jemand nicht in der Lage ist, seine arbeitsvertraglich gescguldete Leistung zu erbringen, ZB weil er mehrere Pausen braucht. Dann weise ich auch immer noch darauf hin, dass die Gleichstellung nicht nur dem Kündigungsschutz dienen muss, sondern auch schon deshalb erforderlich ist, weil sie dem Arbeitgeber ua die Möglichkeit eröffnet, zB finanzielle Hilfen zu beantragen und den Arbeitsplatz behindertengerecht auszustatten.
Aber übrigens: Das wundert mich ein bißchen, dass Euer PR da nicht mitspielt. Auch er ist für den Betroffenen da und sollte Dir doch insoweit keine Steine in den Weg legen.
Outsourcing - vielleicht bin ich da völlig auf dem Holzwweg, aber ich glaube, dass das kein Grund für eine Gleichstellung ist, weil sie ja Behinderte genauso betrifft wie Nichtbehinderte.
Viele Grüße
SBV60