Wann ist der Arbeitsplatz gefährdet? (Gleichstellung)
Also,
ich habe kurz dargestellt, wie sich die gesundheitlichen Einschränkungen auf die dzt. Tätigkeit auswirken (z.B. längeres Stehen vermeiden, nachlassende Konzentrationsfähigkeit) und ergänzt, dass aufgrund dieser gesundheitlichen Beeinträchtigungen es für den MA immer schwieriger wird, die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung zu erbringen. Aufgrund des praktizierten "Schlechtleisterprinzips" (betrifft MA bei denen die Leistungsmessung über einen längeren Zeitraum < 100% ergibt), sehe ich deshalb den Arbeitsplatz behinderungsbedingt als gefährdet an.
Schöne Grüße
zicko