Wann ist der Arbeitsplatz gefährdet? (Gleichstellung)
Hallo SBV60, hallo "ziko",
» Dann weise ich auch immer noch darauf hin, dass die
» Gleichstellung nicht nur dem Kündigungsschutz dienen muss, sondern auch
» schon deshalb erforderlich ist, weil sie dem Arbeitgeber ua die
» Möglichkeit eröffnet, zB finanzielle Hilfen zu beantragen und den
» Arbeitsplatz behindertengerecht auszustatten.
Hier müsst ihr aber aufpassen, denn dieses greift aber nur, wenn ohne diese behindertengerecht Ap-Ausstattung das Beschäftigungsverhältnis gefährdet ist. Denn der Erhalt bzw. die Erreichung eines Arbeitsplatzes/ Beschäftigungsverhältnisses ist der einzige Grund für eine Gleichstellung. Also auch hier darauf hinweisen.
» Aber übrigens: Das wundert mich ein bißchen, dass Euer PR da nicht
» mitspielt. Auch er ist für den Betroffenen da und sollte Dir doch insoweit
» keine Steine in den Weg legen.
Hier müsst ihr die zu vertretendende Gruppe der AN/ Beschäftigten beachten, dann versteht man die Haltung des PR/BR hier. Denn, der PR/BR ist für alle AN da. Er ist also per Gesetz (BetrVG/PersVG) allen AN gleichermaßen verpflichtet. er beurteilt also erst einmal aus dieser Stellung/ Sicht/ Zuständigkeit.
Die SchwbV hingegen ist "nur" eine MA-Vertretung für eine bestimmte Gruppe der AN. Sie bewertet damit die Fakten auf anderen Grundlagen und aus einer anderen Sicht. Sofern diese dann die behinderten bedingte Gefährdung des Beschäftigungsverhälnisses darlegt, kann der PR/BR dieser dann bestimmt auch folgen.