Arbeitszeiten von gleichgestellten Beamten in NRW (Gleichstellung)

mephisto1964, Wednesday, 16.07.2008, 21:15 (vor 6670 Tagen)

Hallo,
ich habe eine Frage zu den Arbeitszeiten von gleichgestellten Beamten (in diesem Fall eines Justizvollzugsbeamten (NRW) mit einem GdB von 30).

Wenn er einen Antrag auf Freistellung von Mehrarbeit beantragt...

was versteht man unter Mehrarbeit>
Höre immer wieder etwas von über 48 Std. pro Woche.Habe allerdings in einem Fachbuch gelesen, dass in diesem Fall Mehrarbeit ist was über 40 Stunden hinaus geht, da sonst der Sinn dieser Regelung nicht getroffen wäre.

Meine 2. Frage....

hat der Kollege einen Anspruch auf eine 40 Std Woche (Regelarbeitszeit in NRW 41 Stunden) oder ist diese Regelung erst ab einem Gdb von 50 anzuwenden>

Wäre toll, wenn Ihr mir auch die rechtlichen Grundlagen nennen könnte.
Bei einer Anfrage an das zuständige Fürsorgeamt bekam ich zu hören, dass Beamte nicht gleichgestellt werden könnten.
Da hat sich mein Vertrauen an die entsprechende Sachbearbeiterin völlig aufgelöst.

Gruß Dirk


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