Arbeitszeiten von gleichgestellten Beamten in NRW (Gleichstellung)
Hallo
eine Gute und Informative Frage stellt ihr hier: Gleichgestellte mit GdB 30 haben normalerweise keinen Anspruch auf freistellung von Mehrarbeit. Sondern erst ab GdB 50 kann der oder die Kollegin selbst entscheiden ob er oder sie sich von Mehrarbeit befreien lässt. Die Entscheidung darüber trift jeder selbst, so flexibel ist das SGB lX
Gruss SBV Dieter
:flower: