G SBV (Wahlen)
Ein GBR ist vorhanden. Wenn ich dich richtig verstehe, wäre jetzt zu prüfen ob in den einzelnen Betriebe SchwbV vorhanden sind. Sollte dies nicht der Fall sein ist automatisch die SchwbV des Betriebes als GSchwbV anzusehen, auch ohne Wahl und Ansprechpartner für die einzelnen Betriebe> Sind mehrere SchwbV vorhanden ist dann die Wahl zwingend notwendig. Jetzt meine Frage, setzt sich dann der GSchwbV aus den Personen der SchwbV der einzelnen Betriebe zusammen> Ist es also auch möglich als Stellvertreter einer SchwbV dem GSchwbV anzugehören oder gar den Vorsitz zu führen> Wie ich schon erwähnt hatte, habe ich das Gefühl, das die Bildung eines GschbV in unserem Bereich nicht gern gesehen wird, auch nicht von dem GschwbV der anderen Bereiche inklusive der KSchwbV. Ist die Wahl auch außerhalb der gesetzlichen Vorschriften, aufgrund einer fehlenden GSchwbV, möglich> Was heißt VPSchwb>