G SBV (Wahlen)

hackenberger, Friday, 01.08.2008, 11:10 (vor 6655 Tagen) @ dirkdt

Hallo "dirkdt",

» Hier noch einmal die Wiedergabe der Mail von unserer K SchwbV. Aufgrund
» dieser Aussage meine Nachfragen.

» es freut mich, dass Sie sich zur Verfügung stellen wollen für die G SBV
» Tätigkeit für den Bereich III.
» Der E-Mail entnehme ich, dass Sie stellvert. SBV sind, deshalb wird es für
» Sie nicht möglich sein, denn zur Wahl als G SBV müssen Sie die 1. SBV sein.

Es wurde ja alles klar hier in unseren Antworten dargestellt. Siehe also aktives und passives Wahlrecht. Sowie, Pflicht zur Bildung/ Wahl der GSchwbV.


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