G SBV (Wahlen)
Hallo Dirk,
da ich eueren "Fall" etwas näher kenne möchte ich hier verspätet antworten:
» Wenn ich dich richtig verstehe, wäre jetzt zu prüfen ob in den einzelnen Betriebe SchwbV vorhanden sind.
Sind vorhanden!
» Sind mehrere SchwbV vorhanden ist dann die Wahl zwingend notwendig.
Stimmt.
» Setzt sich dann der GSchwbV aus den Personen der SchwbV der
» einzelnen Betriebe zusammen>
Nein.
» Ist es also auch möglich als Stellvertreter einer SchwbV dem GSchwbV anzugehören
Ja.
» oder gar den Vorsitz zu führen>
Es gibt keinen Vorsitz. Es gibt eine/n GSchwbV und deren Vertreter.
» Wie ich schon erwähnt hatte, habe ich das Gefühl, das die Bildung eines GschbV in unserem Bereich nicht gern gesehen wird,
Trifft auf den GBR auf jeden Fall nicht zu, denn den habe ich bereits rechtlich beraten.
» Wie auch nicht von dem GschwbV der anderen Bereiche inklusive der KSchwbV.
Die können dir erst mal "egal" sein, denn ihr seid ein eigenständiger "Betrieb" im Konzern.
» Ist die Wahl auch außerhalb der gesetzlichen Vorschriften, aufgrund einer fehlenden GSchwbV, möglich>
Ja. Siehe hier: http://www.schwbv.de/wahlen_gsbv.html (letzter Absatz)
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter