Re: Änderungskündigung (Kündigung)

hackenberger, Saturday, 15.01.2005, 11:11 (vor 7050 Tagen) @ Stephan

Hallo Stephan,

das ist ein klassicher Fall für ein Personalgespräch mit dem AG, ggf.
unterhinzuziehung des BR und des Betriebsarztes.

Es ist keinem AG gelegn MA so zu beschäftigen, dass ggf.
Krankenfehlzeiten entstehen. Jeder AG hat auch eine gewisse
Fürsorgepflicht seine MA so zu beschäftigen, sofern möglich, dass die
Gesundheit nicht leidet.

Bei Schwerbehinderten und Gleichgestellten ergibt sich hier weiter eine
besondere Fürsorgepflicht aus dem SGB IX § 81. Aber kein AG muss einen
Arbeitsplatz "basteln", es muss also ein geeigneter gegeben sein.

Hast Du Dir mal überlegt ggf. einen neuen Antrag auf Anerkennung zu
stellen, es wäre halt zu prüfen ob alle negativen gesundheitlichen
Beeinträchtigungen entsprechend bewertet wurden. Hier könnte Dir deine
SchwbV beratend weiterhelfen.

Zum Schluß noch der Hinweis: Wenn betriebsbedingt Bereiche verkleinert
werden müssen und hier Änderungskündigungen ausgesprochen werden sollen,
ist die Sozialauswahl gem KSchG anzuwenden. Gesundheitlich
Beeinträchtigungen spielen aber hier keine Rolle.

Bernhard


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