Re: Änderungskündigung (Kündigung)

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Sunday, 16.01.2005, 10:55 (vor 7049 Tagen) @ Stephan

Hallo Stefan, Hallo Bernhard,
§ 81 SGB IX betrifft leider nur Schwerbehinderte und Gleichgestellte.
Viel interessanter ist jedoch der § 84 im SGB IX, der letztes Jahr ja
auch novelliert wurde. Denn der Paragraph betrifft nicht nur behinderte
Menschen, sondern alle Beschäftigten. Das ist manchem AG noch nicht klar.
So ist es einem AG mittlerweile nicht mehr möglich, einfach so
Betroffenen zu kündigen, wenn er nicht vorher alle Schritte begangen hat
bzw. alle Stellen eingeschaltet hat. Auch Änderungskündigungen fallen
hierunter.
Das sogenannte betriebliche Wiedereingliederungsmanagement ist zwingend
im Rahmen der Prävention.

Grüße
Jürgen


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion