Re: Änderungskündigung (Kündigung)

Roland, Monday, 17.01.2005, 17:56 (vor 7048 Tagen) @ Stephan

Hallo Stephan,

du schreibst das Du bisher keinen Antrag auf Gleichstellung mit den
schwerbehinderten Menschen gestellt hast.
Dann begib Dich doch zu Deiner VPSchwb und laß Dich dort diesbezüglich
beraten.
Desweiteren wäre dann die Prüfung Deines jetzigen Arbeitsplatzes ( möglich
nach Antragstellung) hinsichtlich Deiner Kenntnisse und Fähigkeiten und
unter der Berücksichtigung Deiner Schwerbehinderung vorzunehmen.
Aber bitte mit Bedacht - und in Absprache mit der
Schwerbehindertenvertretung und dem Betriebs- bzw. Personalrat.
Weitere Handlungsmöglichkeiten sowohl im Sinne der Prävention als auch im
Sinne der Rechte als schwerbehinderter Arbeitnehmer, werden sich dann
eröffnen.

Gruß Roland


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion