Re: Änderungskündigung (Kündigung)

hackenberger, Sunday, 16.01.2005, 13:04 (vor 7049 Tagen) @ Stephan

Hallo Jürgen,

grundsätzlich hast Du mit dem § 84 (2) SGB IX recht. Doch aus der Anfrage
geht leider nicht hervor, dass der Fragesteller die 6 Wochen (Fristen des
84 (2) erfüllt hat. Daher kam von mir auch kein Hinweis auf den § 84 SGB
IX damit der Fragesteller nicht ganz irre wird. Nur dann ist der AG bei
AN welche nicht unter die Regelungen des SGB IX fallen (also
Schwerbehinderte und Gleichgestellte) zur Beachtung des 84 (2)
verpflichtet. Der § 84 (1) greift ja leider nur bei Schwerbehinderte und
Gleichgestellten. Er ist somit ein "ganz normaler" AN und es gelten nur
die Regelungen des BertVG und KSchG

Bernhard


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