arbeitszuteilung für schwerbehinderte (Allgemeines)

susann @, Wednesday, 19.01.2005, 11:05 (vor 7040 Tagen)

hallo,
ich leite einen abschnitt mit 5 mitarbeiterinnen. von denen 2
Mitarbeiterinnen schwerbehindert sind.

bei einer dieser beiden kam es im jahre 2002 bezüglich der
arbeitsmengeneinteilung zu folgender äußerst fragwürdigen regelung:
die arbeitszeit beträgt 75% und die arbeitrate, welche ihr zugeteilt
wurde,lastet gerade einmal eine halbtagskraft aus.

meiner ansicht nach geht diese vorgehensweise weit über den beabsichtigten
nachteilsausgleich gegenüber von gesunden mitarbeitern hinaus zumal sie
natürlich beamtenbezüge für eine echte 3/4-kraft bekommt. hierbei handelt
es sich meiner Information nach um einen einzelfall. allen anderen
schwerbehinderten wurden die arbeitsraten entsprechend ihrer arbeitzeit
zugeteilt.

hinzu kommt noch, dass sie dieser aufgabe überhaupt nicht mehr gewachsen
ist und bei jedem noch so kleinen anfall von stress krank wird und
entsprechende fehlzeiten bestehen.

meine fragen nun:

ist diese arbeitszuteilung rechtens>
wo ist das genau geregelt>
an wen kann ich mich wenden, wenn die dienstellenleitung nicht gewillt ist
etwas an dem zustand zu ändern> (es wird der betreffenden selbst durch die
ständige überforderung zusätzlich geschadet.)
wie kann man eine amtsärztliche untersuchung veranlassen um offiziell die
arbeitsfähigkeit dieser kollegin festzustellen>


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