Re: arbeitszuteilung für schwerbehinderte (Allgemeines)

hackenberger, Friday, 21.01.2005, 11:03 (vor 7038 Tagen) @ susann

Hallo Susann,

ich bin sehr enttäusch von einer solchen Art der Fragestellung bzw. einer solchen Auffassung, gerade weil diese von einer Führungskraft kommt. Von Führungskräften sollte man eigentlich eine gewisse Sozialkompetenz erwarten. Aufgrund deiner Fragestellung würde ich diese, wäre ich in deiner Dienststelle Vertrauensperson der Schwerbehinderten in Fragestellen. Besonders betroffen macht mich die Tatsache, dass du offenbar in einem Versorgungsamt arbeitest. Denn gerade von Führungskräften im Versorgungsamt sollte man ein besonders Verständnis für die Belange der Schwerbehinderten und Kenntnis des SGB IX erwarten dürfen.

Es ist besonders in Behörden eine normale Handlungsweise, dass leistungseingeschränkte Mitarbeiter solche Abschläge in der zu erbringende Arbeitsmenge erhalten. Aber auch verantwortungsvolle Arbeitgeber in der Industrie handeln so. Es ergibt sich auch aus dem § 81 SGB IX. Arbeitgeber haben auch die Möglichkeit für diese Leistungseinschränkungen von Schwerbehinderten Lohnkostenzuschüsse als Ausgleich von den Integrationsämtern zu erhalten. Im Gegenzug erfolgt dafür eine Minderung der zu erbringenden Arbeitsleistung. Ebenso können der AG Betreuungszuschüsse erhalten sofern der Schwerbehinderte Hilfe/Unterstützung Dritter bedarf.

Ich selbst habe in meinem Unternehmen auch leistungseingeschränkte Schwerbehinderte wo entsprechend verfahren wird. Ich kann dir auch aus meiner nun langen Tätigkeit als Vertrauensperson versichern, dass ich keinen Betroffenen kenne welcher nicht liebend gerne die gleiche Leistung bringen würde wie Nichtbetroffene.

Zum Schluss noch folgender Hinweis: In dem von dir geschilderten Falle ist vielmehr der AG in der Pflicht der Anwendung/Umsetzung der Forderungen aus dem § 84 SGB IX. Du müsstest als Führungskraft weiter prüfen wie kann ich den betroffenen Mitarbeiter fördern und motivieren und ggf. den Arbeitsablauf so anpassen, dass der Koll. ohne Leistungseinschränkungen arbeiten kann. Weiter auch was kann, muss ich tun um Krankenfehltage zu vermeiden (§ 84 (2) SGB IX). Prüfe auch einmal, wer/was/wo ist der Grund für den Stress der zu Fehltagen führt>

Bernhard


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