Re: Arbeitszuteilung für schwerbehinderte Beschäftigte und Fehlzeiten (Allgemeines)

Wolfgang E., Friday, 21.01.2005, 18:30 (vor 7037 Tagen) @ susann

Bei schwerbehinderten Mitarbeitern hat der Arbeitgeber bei derartigen Schwierigkeiten „möglichst frühzeitig“ u.a. die SBV und den PR einzuschalten (§ 84 Abs. 1 SGB IX).

Außerdem ist der Arbeitgeber bei "entsprechenden Fehlzeiten" nach § 84 Abs. 2 SGB IX n.F. zum sog. betrieblichen Eingliederungsmanagement gesetzlich verpflichtet, um Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Näheres dazu unter
www.zbfs.bayern.de/integrationsamt/eingliederungsmanagement/index.html


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