Frage nach Gleichstellung (Gleichstellung)

fraggleich, Tuesday, 04.11.2008, 21:52 (vor 5673 Tagen) @ Pia

» Das kommt darauf an was in der Gleichstellung steht. Manchmal gilt sie für
» eine bestimmte Firma, manchmal aber auch grundsätzlich. Schau nach oder
» frage die Bundesagentur die sie ausgestellt hat.

Hallo Pia,

der Gleichstellungsbescheid schreibt nur, dass ich auf meinen Antrag hin gem. § 2 Abs. 3 SGB IX einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werde.

Ferner steht im Gleichstellungsbescheid: Die tatsächlichen und die rechtlichen Voraussetzungen, die der Gleichstellung zugrunde liegen, können sich ändern. Sie werden gebeten, solche Veränderungen unverzüglich mitzuteilen. Hierzu zählen insbesondere Aufhebung/Widerruf des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes und Änderungen des Grades der Behinderung durch das Versorgungsamt auf weniger als 30 oder 50 und mehr.

Wenn ich das richtig beurteile liegt ein Gleichstellungsbescheid gemäß § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX (SGB X) vor, der nicht mehr durch Widerspruch angreifbar ist. Ob diese Gleichstellung durch den Bescheid auch für andere Arbeitgeber gilt kann ich dem Bescheid nicht entnehmen, ich werde die Bundesagentur für Arbeit hierzu befragen, es sei denn Du hast eine Antwort darauf>

Viele Grüße

fraggleich


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