Frage nach Gleichstellung (Gleichstellung)

Pia, Wednesday, 05.11.2008, 06:34 (vor 5672 Tagen) @ fraggleich

Hallo fraggleich,

so wie Du es schreibst müsste die Gleichstellung dann auch beim neuen Arbeitgeber gelten. Wir haben einen Kollegen da steht unsere Firma mit Namen in der Gleichstellung,sie gilt also nur für unsere Firma.

Wenn Deine Behinderung keine Auswirkung bei der anegstrebten Tätigkeit hat kannst DU die Frage wahrheitsgemäß verneinen. Manchmal fragen Arbeitgeber aber aus anderen Gründen danach, z.B. wenn sie ihre Auagleichsabgabe senken und deshalb mehr Menschen mit Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte einstellen wollen.

Dir wünsche ich viel Erfolg trotz der für behinderte Menschen doch nicht ganz einfachen Umstände.


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