Frage nach Gleichstellung (Gleichstellung)

fraggleich, Tuesday, 04.11.2008, 21:56 (vor 5675 Tagen) @ hackenberger

"Die Frage nach dem Vorliegen einer Behinderung/ Gleichstellung muss man nach geltender Rechtsmeinung heute nicht mehr wahrheitsgemäß beantworten, also kann belogen werden." > das hilft mir schon sehr weiter, verstößt eine solche Frage nicht auch gegen das AGG>

"Bei 2 Teil deiner Frage „ob mir gesundheitliche Einschränkungen bekannt sind, die sich auf die künftige Tätigkeit auswirken könnten“ muss wahrheitsgemäß beantwortet werden. Hier ist das belügen nicht erlaubt, sagt man hier die Unwahrheit, kann der AG den Arbeitsvertrag erfolgreich anfechten." > das ist natürlich schwierig, da ich davon ausgehe, dass dann Nachfragen kommen, welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen ich habe und der Arbeitgeber dann auch auf die Idee einer Behinderung kommt und mich vielleicht gar nicht mehr einstellt.

Um es klar zu formulieren. Ich möchte den Arbeitsplatz bekommen, aber nicht einen Grund von Beginn an liefern, der meine künftigen Arbeitgeber zur Anfechtung des Arbeitsvertrages berechtigen könnte. Schwangere müssen doch auch nich angeben, dass sie schwanger sind, gilt das für Vorerkrankungen nicht auch>


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