Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens (Allgemeines)

Dana Weinhage @, Wednesday, 26.01.2005, 11:30 (vor 7033 Tagen)

Liebe Mitstreiter,

kann mir einer sagen, wie ich ein Ordnungswidrigkeitsverfahren sachlich richtig einleite> Ich werde hier regelmäßig übergangen, habe schon zig Gespräche mit den Verantwortlichen geführt, was die Rechte der SBV und vor allem die Pflichten des AG sind. Auch habe ich bisher im nachhinein darauf hingewiesen, dass einige SAchen bereits eine Ordnungswidrigkeit gem. § 165 SGB IX darstellen und ich aufgrund der vertrauensvollen Zusammenarbeit davon absehe. Aber irgendwie fühle ich mich veralbert, weil ich regelmäßig immer noch nicht beteiligt werde. Ich habe das Gefühl, der ARbeitgeber informiert mich, wenn er gerade mal Lust hat. Wenn ich dann mal meine Rechte eingefordert habe, hatte ich das Gefühl, den Leuten auf die NErven zu gehen mit meinen "unwichtigen" Angelegenheiten. Man akzeptiert hier die SBV als notwendiges Übel.

LG Dana


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