Re: Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens (Allgemeines)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 27.01.2005, 12:23 (vor 7032 Tagen) @ Dana Weinhage

Hallo Dana,
prüfe parallel dazu auch, ob nicht ein Beschlussverfahren anstreben kannst. Dies wäre bei Verletzungen des §94 und 95 möglich (siehe auch Startseite - 14. Beitrag von oben).
Das ist m.E. auch die stärkere "Maßnahme", denn ein Beschluss vom Arbeitsgericht, der dem AG aufträgt, was zu tun bzw. zu unterlassen, hat vielleicht einen längeren "Erfolg" als eine Ordnungswidrigkeit.

Sprich mit deinem BR (auch der könnte tätig werden, denn nach BetrVG §80 hat er die Einhaltung der Gesetze zu überwachen) oder wende dich an deine Gewerkschaft oder direkt an einen Fachanwalt.

Gruß Hans-Peter


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion