Re: Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens (Allgemeines)

Andrea, Wednesday, 02.02.2005, 16:34 (vor 7025 Tagen) @ Dana Weinhage

Eines habe ich zu der Sache noch vergessen zu sagen. Wenn Du eine Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit stellst, geht Sie gegen den, der das direkt zu verantworten hat, d.h. das muss nicht der Arbeitgeber sein, sondern kann der Arbeitgeberbeauftragte sein, der Personalleiter etc. Das sollte man bei der Sache auch wissen.
in meiner Angelegenheit hat sich die Sache so gelöst, dass von Arbeitgeberseite aus eingelenkt wurde und ein Bußgeld daher nicht erhoben wurde, da ich nach Zugeständnissen des Arbeitgebers und dessen Beauftragten die Anzeige zurückgezogen habe. Aber ein Schuss vor den Bug wars schon.
Gruß Andrea


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