Re: Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens (Allgemeines)
Hallo Dana,
Du hast ja als SchwbV das eigenständige Recht dir Hilfe eines Rechtsbeistandes einzuholen. Hier würde ich zu einer solchen Hilfe raten. Suche Dir einen Fachanwalt, der auch Sozialrecht beherscht und bespreche dich mit diesem. Dieser kann dir dann auch bei der Formulierung der Mitteilung an den AG helfen, dass du dir als SchwbV hier Hilfe/Vertretung deiner Recht duch einen Fachanwalt einholst.
Bernhard