Hinzuziehung der 2. stv. Vertrauensperson (Allgemeines)

Andrea, Tuesday, 01.02.2005, 12:46 (vor 7027 Tagen)

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
kennt jemand das Urteil -ich glaube vom BAG- dass die 2. Vertrauensperson nicht zu Tätigkeiten herangezogen werden darf. Wäre doch nonsens, wenn die Vertrauensperson selbst und der 1. Stellvertreter nicht anwesend sind oder der 1. Stellvertreter verhindert ist und ich die 2. Stellvertretung zu irgendwelchen Arbeiten hinzuziehe. Wozu dann überhaupt eine 2. Vertrauensperson> Ich hoffe es ist eine Ente. Es sei dazu erwähnt, dass es sich in meinem Fall nicht um freigestellte Schwerbehindertenvertretungen handelt. Ich konnte bei meinen Recherchen bisher nichts finden und ein aktueller Kommentar liegt mir leider noch nicht vor.
Gruß Andrea


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