Re: Hinzuziehung der 2. stv. Vertrauensperson (Allgemeines)
Hallo Andrea,
dieses Urteil betrifft, so wie ich es kenne die dauerhafte Übertragung von Aufgaben auf den/die 2. Stellvertretung. Bei Verhinderung der Vertrauensperson und oder des 1. Stellvertreters (z.B. wegen Krankheit) ist das was anderes.
Bernhard