Re: Hinzuziehung der 2. stv. Vertrauensperson (Allgemeines)

hackenberger, Tuesday, 01.02.2005, 13:32 (vor 7027 Tagen) @ Andrea

Hallo Andrea,

dieses Urteil betrifft, so wie ich es kenne die dauerhafte Übertragung von Aufgaben auf den/die 2. Stellvertretung. Bei Verhinderung der Vertrauensperson und oder des 1. Stellvertreters (z.B. wegen Krankheit) ist das was anderes.

Bernhard


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