Europäischer Gerichtshof > Anspruch auf Jahresurlaub (unverfallbar?) (Lektüre / Gesetze)

jp, Bayern, Sunday, 08.02.2009, 21:03 (vor 5565 Tagen)

Hallo zusammen!

Kürzlich gab es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes bezüglich der Unverfallbarkeit des Urlaubes.
"Ein Arbeitnehmer verliert nicht seinen Anspruch auf bezahlten Urlaub, den er wegen Krankheit nicht nehmen konnte."
Mir wurde gesagt, dass nur im Zusammenhang mit dem Austritt aus der Firma wegen Rente gilt!
Ist dies so richtig>
Interessant wäre dies ja auch für MitarbeiterINNEN die im Arbeitsleben stehen und wegen Langzeitkrankheit ihren Urlaub bis zum 30. März nicht antreten können!:-P

Viele Dank und schöne Grüße
jp

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jp


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