Abgeltungsanspruch auch für Beamte? (Lektüre / Gesetze)
» So ist zum einen die Frage, wird dieses Urteil auch so 1:1 auf die Bereiche der Beamten übernommen, da diese ja nicht in den Geltungsbereich des Bundesurlaubsgesetzes fallen, oder muss auch hier erst eine Klage erfolgen> Vom Sinn der EU-Richtlinie 2003/88/EG müsste es auch auf Beamte Anwendung finden.
Hallo Bernhard,
zur Frage, ob sich die Urlaubsabgeltung auch auf Beamte auswirkt,
gibts einen aufschlussreichen und gut begründeten Webblog unter
http://blog.juracity.de
Kontextlink:
Beamtenrechtliche Konsequenzen