Regelung mit Arbeitgeber (Stellvertreter/in)

Ede vom Bayerwald, Monday, 23.03.2009, 07:57 (vor 6420 Tagen) @ Hotte

» ich bin der Meinung, das du offiziell überhaupt nicht eingreifen darfst.
» Würde auch, so glaube ich, dein Aufgabengebiet als gsbv überschreiten
» Die Vereinbarung ist zwar etwas seltsam. Aber wenn der Stelli die nötige
» Zeit für die Tätigkeit bekommt, wo ist das Problem>
» Verweise doch die Kollegen an den Stelli.
» LG
» Hotte

Hallo Hotte,

Nun die Sbv ist dazu da darüber zu wachen, dass die Gesetze zum "Schutz" der SB Kollegen eingehalten werden.
Zu diesen Gesetzen gehört auch die Regelung, dass es eine GSBV gibt. UNd die GSBV hat natürlich darüber zu wachen, dass die örtliche SBV ihr eSacher richtig macht und keine Beschwerden betroffener SB-Kollegen kommen.
Sollte dies so sein, so ist die GSBV sehr wohl mit im Boot.

Überwachen, dass die Arbeit der örtlichen läuft ist natürlich keine Kontrolle wie im Verhältnis Vorgesetzter - Untergebener. Mit dem Ausfüllen ist die Örtliche schon in der Regel selber gefordert.

Allerdings wird die GSBV eingeschaltet, wenn "unten" was nicht rund läuft und da ist die GSBV sehr wohl im Boot und muss frühzeitig eingreifen, da sie ja sonst wieder alles aufputzen muss, wenn etwas schief gegangen ist.

Hab selber mit beiden Vertretungen zu tun.

Und wenn die GSBV von Kollegen des Teilbetriebes aangesprochen wird, so ist sie offiziell eingeschaltet und hat sich entsprechend um Lösungen der Probleme zu bemühen, wegen derer sie eingeschaltet wurde.

Gruß Ede


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