Regelung mit Arbeitgeber (Stellvertreter/in)

Ede vom Bayerwald, Wednesday, 25.03.2009, 06:35 (vor 6418 Tagen) @ Hotte

Hallo Hotte,

nun wir leben beide mit dem gleichen Gesetz.

Im Gegensatz zu dem Gesetz der Meder und Perser, ist das deutsche Gesetz aber immer auslegungsfähig und bedarf der Auslegung nicht der sturen Anwendung.

Hierin liegen offensichtlich unsere unterschiedlichen Positionen, du legst es anders aus als ich und wenn deine Auslegung die ist, die du lebst, so sind wir offensichtlich beide an unseren Stellen an denen wir stehen gut mit der jeweiligen Auslegung gefahren.

Und dabei werde ich es zumindestens belassen.

Gruß Ede


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