Regelung mit Arbeitgeber (Stellvertreter/in)
Hallo Hotte,
eine GSBV vertritt in jedem Fall, in dem eine Lösung auf der "unteren" Ebene nicht möglich ist, aus welchen Gründen auch immer. Hier zu zählt es auch, wenn zwisc hen SBV und SB-Kollegen keine Einigung erzielbar ist und die SB-Kollegen die GSBV einschalten. Nicht nur die SBV kann die GSBV einschalten oder globalere "Ereignisse", die für den Gesamtbereich interessant sind.
Einschalten kann auch jeder PR/BR, wenn etwas nicht richtig läuft. Und im gegenwärtigen "Fall" ,der ursache für dies "Thema ist, dass eine SBV nach Meinung der betroffenen SB_Kollegen ihre ARbeit nicht richtig macht und diese Kollegen in Folge dessen die GSBV eingeschaltet haben!
Somit ist die GSBV dem Gesetz entsprechend ein geschaaltet und HAT tätig zu werden, ansonsten sie sich auch selber der Passiviztät entgegen dem Gesetz schuldig machen würde.
Es ist richtig, dass die GSBV keine " "Überwachungsfunktion" der örtlichen SBV." hat, nach dem Gesetz. Sie sollte aber doch schon genau wissen, was da so abläuft, da sie ja diejemige ist, die ausbügeln muss, wenn es schief geht.
Also wie im letzten Beitrag gesagt nicht Überwachung wie es Vorgesetzte tun aber doch sehr genau wissen, was da örtlich geschieht, schon gar, wenn da offensichtlich sschon länger Probleme entstehen und bestehen und sich aufplustern.
Wird die GSBV eingeschaltet durch örtliche Kollegen so hat sie tätig zu werden, wie sie das tut wurde bisher nicht diskutiert. Normale Menschen machen das mit dem im Betrieb notwendigen Feingefühl, das sollte nun doch selbstverständlich sein.
Es gibt da ein Schlagwort der vertrauensvollen Zusammenarbeit, und ähnliche Zauberwörter, gilt nicht nur für Verhältnis AG-AN -Vertretung sondern wohl auch ohnee Erwähnung im Gesetz zwischen den Menschen und den Stufenvertretungen.
Gesetz ist gut, Feingefühl und menschliches Herz ist aber unschlagbar
Gruß Ede