Aufhebungsvertrag mit 2 Wochenfrist bei 20 J. Betriebszugehörigkeit ? (Kündigung)

Pointi, Tuesday, 07.04.2009, 21:57 (vor 5519 Tagen)

Hallo,

vorab zu mir: Es geht hier um meine schwerbehinderte Schwester, die gekündigt werden soll/wird. Da sie geistig nicht so "auf der Höhe" ist, unterstütze ich sie. Ich bin zwar ehem. BR aber derzeit nicht, weil ich den AG wechselte. Vielleicht kann mir jemand trotzdem einen Tipp geben, bzw. wie wir uns verhalten sollen:

Meine Schwester ist 51 und ist 50% Schwerbehindert (Eppelepsie) und arbeitet seit 20 Jahren als Küchenhilfe in einer Gastwirtschaft 40 Std/Woche bei 680€ netto.

Letzte Woche hat sie ein selbergemachtes Marmeladenglas mitgenommen. Das hat der AG gemerkt und ihr die fristlose Kündigung ausgesprochen. Es lag in den ganzen 20 Jahren nie eine Abmahnung o.äh. vor.

Jetzt geht es uns darum, dass sie dort aufhören kann zu arbeiten, weil es ihr nicht mehr zumutbar ist. Grund ist, dass der AG bereits vor 2 Jahren versucht hat, sie zu kündigen aber das IA die Zustimmung verwehrte. Fadenscheinige Gründe wurden seitens des AG angeführt wie z.B. nicht richtig putzen..und dort wird sie eigentlich seitdem permanent unterdrückt und ausgenutzt. Der Betrieb hat auch keine Schwerbehindertenvertretung noch einen BR. Jetzt hat der AG einen Grund gefunden, sie zu kündigen. Ich weiß, dass es Diebstahl ist und das IA wird wohl seine Zustimmung geben. Jetzt habe ich mit dem IA telefoniert, dort wurde uns zu einem Aufhebungsvertrag geraten. Der Anwalt des AG rief mich heute an und sagte mir, dass er einen Aufhebungsvertrag zum 15.04.09 machen möchte aus dringenden betrieblichen Gründen.

Unser Ziel ist, dass meine Schwester keine Sperre vom Arbeitsamt bekommt,
das würde seit neuesten bei einem Aufhebungsvertrag ja gehen. Aber ich weiß nicht, ob hier der knackpunkt die Kündigungsfrist ist (15.04.09), so dass die Sperre tatsächlich verhängt werden würde.

Meine Frage ist, ob wir dem Aufhebungsvertrag zustimmen sollen, oder ob wir es auf eine fristlose Kündigung mit Zustimmung des IA ankommen lassen sollen. Wir müssten halt dann Kündigungsschutzklage erheben, was schwierig ist, weil meine Schwester nicht rechtsschutzversichert ist. Prozesskostenhilfe würde sie auch nur kriegen, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hätte, was bei Diebstahl wohl schwierig sein würde. Also müßte ich das dann aus meiner Tasche bezahlen, oder ich ihr dann 3 Monate (Sperrzeit von Arbeitsamt) die monatlich laufenden Kosten unterhalten müßte.

Vielleicht kann mir ja jemand einen Tipp geben, bin schon völlig am verzweifeln.

Danke.


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