Aufhebungsvertrag mit 2 Wochenfrist bei 20 J. Betriebszugehörigkeit ? (Kündigung)

Efthalan, Monday, 27.04.2009, 16:49 (vor 5504 Tagen) @ hackenberger

Hallo,
Eine Anrechung einer Abfindung bei einem Auflösungsvertrag aus betrieblichen Gründen erfolgt nur dann nicht, wenn die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten wird.Auch gibt es keine Sperre beim ALG II.
Die Einhaltung der Kündigungsfrist ist ein Muß und steht im Kündigungsschutzgesetz, sonst droht 3mon. Sperre.
Wenn es keine Abfindung gibt wird sich die Arge bestimmt fragen ob diese Kündigung ein Fake ist, da bei betriebsbedingten Gründen und 20 jähriger Betriebszugehörigkeit eine Abfindung obligatorisch ist.


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