Aufhebungsvertrag mit 2 Wochenfrist bei 20 J. Betriebszugehörigkeit ? (Kündigung)

hackenberger, Monday, 27.04.2009, 20:45 (vor 5504 Tagen) @ Efthalan

Hallo "Efthalan",

ganz so einfach ist es mit der Sperrfrist nicht. Es kommt hier u.a. darauf an, ob der AN Gründe welche zur Kündigung führen zu vertreten hat. Auch der Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage kann zur Verhängung einer Sperrfrist gem. SGB_III § 144 führen.

Gerade der Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage ist sehr oft Bestandteil von Aufhebungsverträgen.

Man sollte daher vor dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages sich stets genau erkundigen.

Denn, der Abschluß eines Aufhebungsvertrags zieht in der Regel eine Sperre des Arbeitslosengeldes nach § 144 SGB III für mehrere (derzeit in der Regel zwölf) Wochen nach sich.

Da wir VPSchwb keine Fachleute zum Thema "mögliche Auswikungen/ Folgen eines Aufhebungsvertrages" sind, sollten wir hier die Auskünften besser den Fachleuten/ dienststellen überlassen.


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