Aufhebungsvertrag mit 2 Wochenfrist bei 20 J. Betriebszugehörigkeit ? (Kündigung)

hackenberger, Tuesday, 07.04.2009, 22:14 (vor 5524 Tagen) @ Pointi

Hallo "Pointi",

eigentlich sind wir zwar ein Forum für Mandatsträger, doch hier, wegen der Besonderheit, diesen Hinweis:

Kläre bitte mit der AfA ob es eine Sperre gibt. Denn in der Regel gibt es die, Ausnahme nur, wenn ohne Aufhebungsvertrag eine Kündigung zwingend kommen würde.

» Der Anwalt des AG rief mich heute an und sagte mir, dass er einen Aufhebungsvertrag zum 15.04.09 machen möchte aus dringenden betrieblichen Gründen.
Erkläre dieses genau so der AfA und lasse es Dir möglichst schriftl. geben, dass keine Sperre erfolgen wird. Doch ich denke schriftl. wirst Du nichts bekommen, also bleibt ein Risiko der Sperre.

Normaler weise will aber die AfA mindestens die Beachtung der gesetzl. Kündigungsfrist, so meine Erfahrung.

Du kannst aber auch mit dem AG vereinbaren, dass er die Sperre finanziell ausgleicht. Erspart ihm ja negative Presse "AG entlässt wegen Bagatelle eine Schwerbehinderte", bei einer Kündigungsschutzklage. Die Presse greift ja solche Themen zurzeit gerne auf. Wäre also eine Chance.

Doch grundsätzlich der Hinweis von mir: "Diebstahl geht nun einmal nicht". Gerade in dieser Zeit sollten AN dieses besonders beachten.

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Hinweise zu Sperrzeiten


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