Aufhebungsvertrag mit 2 Wochenfrist bei 20 J. Betriebszugehörigkeit ? (Kündigung)

David ⌂, NRW, Thursday, 16.04.2009, 02:23 (vor 5511 Tagen) @ Pointi

Hallo Pointi,

4,25 E netto die Stunde. Nach 20 jähriger betriebszugehörigkeit. Das lässt mich grübeln. Sicher kann kaum jemand auf dieser Seite eine verbindliche Rechtserklärung abgeben. Auch aus moralischer Sicht heraus fehlen näherer Informationen. Aber so ganz gerecht(fertigt) scheint mir diese Kündigung nicht zu sein. Suche doch bitte noch einmal den intensiven Kontakt zum Integrationsamt.

Bitte melde Dich hier für weitere Rückfragen.

Gruß
David
VPschwbM


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