Künigungsschutzklage (Kündigung)
Hallo Silko,
» .Ich glaube die haben nicht das Integrationsamt gefragt>
Beim Integrationsamt nachfragen.
» Kündigungsschutzklage kann ich die jetzt auch machen,AUCH bei
» gesundheitlicher Kündigung>
Ja.
» Die Anwältin weiss es bis jetzt auch nicht so recht wie ich denke oder weiss es nicht.
Im Zweifelsfakk RA wechseln. Sollte einer sein, der sich im Arbeitsrecht auskennt.
» Wie ist es mit Gehalt bis zumKündigungstermin.
Wenn du arbeitest bekommst du es.
Wenn du ausgesteuert bist, dann kein Gehalt.
» Was ist mit Resturlaub>
Der gestzliche Mindesturlaub steht dir zu. Frag auch deinen RA.
» Was hat es mit den besonderen Kündigungsschutz auf sich>
Dies bedeutet, dass der AG das Integrationsamt um Zustimmung bitten muss.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter