Künigungsschutzklage (Kündigung)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 27.04.2009, 10:25 (vor 5504 Tagen) @ Silko

Hallo Silko,

» .Ich glaube die haben nicht das Integrationsamt gefragt>
Beim Integrationsamt nachfragen.

» Kündigungsschutzklage kann ich die jetzt auch machen,AUCH bei
» gesundheitlicher Kündigung>
Ja.

» Die Anwältin weiss es bis jetzt auch nicht so recht wie ich denke oder weiss es nicht.
Im Zweifelsfakk RA wechseln. Sollte einer sein, der sich im Arbeitsrecht auskennt.

» Wie ist es mit Gehalt bis zumKündigungstermin.
Wenn du arbeitest bekommst du es.
Wenn du ausgesteuert bist, dann kein Gehalt.

» Was ist mit Resturlaub>
Der gestzliche Mindesturlaub steht dir zu. Frag auch deinen RA.

» Was hat es mit den besonderen Kündigungsschutz auf sich>
Dies bedeutet, dass der AG das Integrationsamt um Zustimmung bitten muss.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion