Künigungsschutzklage (Kündigung)

Silko, Monday, 27.04.2009, 11:52 (vor 5504 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Danke für die schnelle Antwort,
Die Anwältin hat auch Arbeitsrecht dabei.Sie hatte nähmlich gesagt das bei gesundheitlicher Kündigung ich keine Klage machen könne da ich ja von der Betriebsärztin untersucht wurde und sie es dem Arbeitgeber mitteilte das ich da nicht Arbeiten könne.Und der Resturlaub von 2007 steht mir wirklich noch zu>
Aber von 2008 nicht oder,weil da war ich ja gar nicht Arbeiten.


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