Künigungsschutzklage (Kündigung)

Silko, Monday, 27.04.2009, 16:40 (vor 5504 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

» » Danke für die schnelle Antwort,
» Bitte ;-)
»
» » Die Anwältin hat auch Arbeitsrecht dabei.Sie hatte nähmlich gesagt das
» bei
» » gesundheitlicher Kündigung ich keine Klage machen könne da ich ja von
» der
» » Betriebsärztin untersucht wurde und sie es dem Arbeitgeber mitteilte
» das
» » ich da nicht Arbeiten könne.
» Das hast du vorher leider nicht dazu geschrieben.
» Der Betriebsarzt kann dich aber nur für einen bestimmten Arbeitsplatz oder
» Tätigkeit "untauglich" befinden. Das heisst aber noch nicht, dass der AG
» hier nicht einen anderen geeigneten Arbeitsplatz im Betrieb suchen muss.
» Gibt es dafür auch ein Urteil oder steht das irgendwo geschrieben>
Und das mit dem Urlaub habe ich ausgedruckt und dem RA gegeben,Sicherheitshalber.
danke mfg


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