Künigungsschutzklage (Kündigung)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 27.04.2009, 16:08 (vor 5504 Tagen) @ Silko

» Danke für die schnelle Antwort,
Bitte ;-)

» Die Anwältin hat auch Arbeitsrecht dabei.Sie hatte nähmlich gesagt das bei
» gesundheitlicher Kündigung ich keine Klage machen könne da ich ja von der
» Betriebsärztin untersucht wurde und sie es dem Arbeitgeber mitteilte das
» ich da nicht Arbeiten könne.
Das hast du vorher leider nicht dazu geschrieben.
Der Betriebsarzt kann dich aber nur für einen bestimmten Arbeitsplatz oder Tätigkeit "untauglich" befinden. Das heisst aber noch nicht, dass der AG hier nicht einen anderen geeigneten Arbeitsplatz im Betrieb suchen muss.

» Und der Resturlaub von 2007 steht mir wirklich noch zu>
» Aber von 2008 nicht oder,weil da war ich ja gar nicht Arbeiten.
2008 und ev. anteilig für 2009 steht dir zu.
Siehe hier: http://www.schwbv.de/urteile/134.html
Da kann sich ja deine Anwältin drum kümmern. Das Urteil sollte sie kennen.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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