offensichtliche Schwerbehinderung!? (Kündigung)

Paul, Hamburg, Thursday, 07.05.2009, 14:12 (vor 5494 Tagen)

Hallo liebe Mitstreiter,

folgende Frage taucht gerade bei mir auf:
Bei einem jüngeren Auszubildenden wurde eine schwere Krebserkrankung diagnostiziert. Da er sich seit dem um nichts mehr kümmert, keine Krankmeldungen bringt und auch sonst keinen Kontakt zulässt soll er gekündigt werden. Gespräche und Abmahnungen sind gelaufen (vor bekannt werden der Diagnose). Einen Antrag auf Schwerbehinderung hat der Kollege meinem Wissen nach nicht gestellt.
Meine Frage hierzu: Hätte der Arbeitgeber, der die Schwere der Erkrankung kennt, (Gesundheitsunternehmen, also mit Krankheiten und GdB vertraut) das Integrationsamt einschalten müssen>

- eine offenkundige Schwerbehinderung vorliegt. Es muss jedoch erkennbar
sein, dass eine Behinderung mit einem Grad von über 50 vorliegt,
z.B. bei Blindheit, Kleinwuchs oder dem Verlust von Gliedmaßen.
Ein Nachweis ist in diesen Fällen bei Ausspruch der Kündigung entbehrlich.

Autorinnen: RAin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Christiane Ordemann, Bremen;
Rechtsreferendarin Svea Frost, Bremen; www.ord-loh.de

Gruß Paul


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