offensichtliche Schwerbehinderung!? (Kündigung)

Paul, Hamburg, Friday, 08.05.2009, 11:45 (vor 5493 Tagen) @ Paul

Korrektur
»» Auch wenn es rechtlich nicht korrekt ist, schreiben kann man es ja in die
» Stellungnahme zur Kündigung.


» Ein schönes Wochenende wünscht
» Paul


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