offensichtliche Schwerbehinderung!? (Kündigung)

Paul, Hamburg, Friday, 08.05.2009, 11:13 (vor 5493 Tagen) @ Petramäuschen

Hallo,
erst einmal vielen Dank für die Antworten.

Ich wollte nicht so ins Detail gehen, aber die Vorgespräche und die Abmahnung hatten ihre Berechtigung und auch erstmal nichts mit der Erkrankung zu tun. Die Voraussetzungen für ein BEM waren bis jetzt auch nicht gegeben.
Mich hat die Frage, was ist offenkundig, schon vorher zweimal bewegt. Zum einen bei der psychischen Erkrankung einer Kollegin, die wollte auch keinen Antrag stellen und ist inzwischen gekündigt. Zum anderen bei einer stark übergewichtigen Kollegin mit daraus resultierenden Folgeerkrankungen, die sich aber auch ohne GdB gegen eine Kündigung erfolgreich gewehrt hat. Auch hier haben wir zumindest behauptet, dass eine Schwerbehinderung vorlag, die offenkundig war und wo der AG das Integrationsamt um Zustimmung hätte bitten müssen.
Auch wenn es rechtlich korrekt ist, schreiben kann man es ja in die Stellungnahme zur Kündigung.

Ein schönes Wochenende wünscht
Paul


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