offensichtliche Schwerbehinderung!? (Kündigung)

Petramäuschen, Berlin, Thursday, 07.05.2009, 15:08 (vor 5494 Tagen) @ Paul

Hallo Paul,

unabhängig von einer Schwerbehinderung greift hier doch bestimmt der § 84 (2) SGB IX, der für alle Beschäftigten gilt und nicht nur für schwerbehinderte MA. Dieser Kollege ist sicher länger als 6 Wochen krank. Oder meinst Du mit Gesprächen schon BEM-Gespräche> Andererseits schreibst Du, dass die Gespräche vor der Diagnose waren. Wenn kein BEM gelaufen ist, hilft das vielleicht> Zumindest in einem Kündigungsschutzprozess.

Läßt der Kollege gar keinen Kontakt zu, oder nur AG-seitigen> Ich habe gute Erfahrungen gemacht, indem ich die Kollegen, die ich noch nicht persönlich kannte, als SBV angeschrieben und meine Hilfe angeboten habe. Kollegen, die ich persönlich kenne, rufe ich einfach mal an.

Viel Glück (auch für den Kollegen)
Zuli


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