offensichtliche Schwerbehinderung!? (Kündigung)

hackenberger, Thursday, 07.05.2009, 14:37 (vor 5494 Tagen) @ Paul

Hallo Paul,

zu erst einmal ein Lob für Deinen Einsatz. Ich kann auch die Gründe verstehen.
Nun aber zu der Frage "offenkundig/ offensichtlich".

Es wird ja nur das als Schwerbehinderung anerkannt was beantrag wird. Es gibt auch Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen welche eine Anerkennung bewirken würde, aber die Betroffenen dieses bewusst nicht wollen. Zum Beispiel Menschen welche an HIV erkrankt sind. Sie wollen oftmals dieses eben nicht in Akten haben.

Blindheit, Verlust von Gliedmaßen oder Kleinwuchs ist aber im Gegensatz zu inneren/ internistischen Erkrankungen und auch Krebsleiden eben nicht offensichtlich in diesem Sinne. Man sieht es den Menschen nicht an.

Wir reden auch bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie in diesem Fall, dann von Wissen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, nicht aber von Offensichtlichkeit.

Daher würde ich in diesen Fällen davon ausgehen, dass man den möglichen Willen des Betroffenen, dieses eben nicht zur Anerkennung bringen zu wollen unterstellen kann/muss. Dieses bedeutet aber auch, dass der Betroffene nicht unter die Regelungen des SGB IX fällt. Also auch nicht de besonderen Kündigungsschutz.

Aber verlässlicher kann das Dir auch das zuständige IA beantworten. Die letzte Sicherheit könnte letztlich nur ein Gericht feststellen.

Wenn es hier also zu einer Kündigung kommt, kann der Betroffenen ja Kündigungsschutzklage erheben und dort dann dieses Wissen des AG über seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen vortragen und sich auf den besonderen
Kündigungsschutz berufen. Dann müsste das ArbG entscheiden.

Kontextlink:
[link=http://www.db-lag.niedersachsen.de/Entscheidung.asp>Ind=0700020080006087%20SA]LAG Niedersachsen, Urteil vom 11.12.2008, 7 Sa 608/08[/link]


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